Eingruppierung und Stellenbeschreibung nach TV-V

0570B

Das Seminar vermittelt auf der Basis der aktuellen Rechtslage einen systematischen Einstieg in die Eingruppierungsregeln des TV-V. Ergänzend dazu wird das Instrument der Stellenbeschreibung vorgestellt.


Teilnehmerkreis m/w:
Sachbearbeiter und Führungskräfte von Betrieben und Dienststellen im Geltungsbereich des TV-V, Personal/Betriebsrat, Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte

Seminarziel:
Sie erhalten auf der Basis der aktuellen Rechtslage einen systematischen Einstieg in die Eingruppierungsregeln des TV-V. Ergänzend dazu wird das Instrument der Stellenbeschreibung vorgestellt – vor allem als personalwirtschaftliche Basis für die Ermittlung der Eingruppierung.
Das Seminar vermittelt - auch anhand der neuesten Rechtsprechung - die personalwirtschaftlichen Grundlagen und rechtssichere Kenntnisse zu

  • Grundlagen der Eingruppierung nach dem TV-V
  • Aufbau der Entgeltordnung
  • Auslegung der Tätigkeitsmerkmale
  • Ermitteln der korrekten Eingruppierung

Sie erhalten zudem ein Exemplar des von der Trainerin mitverfassten Buches „Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung“, erschienen beim Walhalla Fachverlag sowie ergänzende seminarspezifische Schulungsunterlagen auf aktuellem Stand.


Seminarinhalt:

A. Eingruppierungsrecht

1. Die Grundlagen der Eingruppierung (§ 5 TV-V)

  • Regelmäßig auszuübende Tätigkeit
  • Begriff der Tätigkeit
  • Die 50-%-Grenze
  • Tarifautomatik

2. Die Struktur der Entgeltordnung

  • Vorbemerkungen
  • Entgeltgruppen und Fallgruppen
  • Tätigkeitsmerkmale als
  • . .. Oberbegriffe
  • … Beispieltätigkeiten
  • Der „sonstige Arbeitnehmer“
  • Die Bedeutung von Heraushebungsmerkmalen

3. Die Auslegung der Entgeltgruppen 1 bis 4

  • Der Ausschließlichkeitskatalog der Entgeltgruppe 1
  • Einfache Tätigkeiten (Entgeltgruppe 2)
  • Die eingehende fachliche Einarbeitung (Entgeltgruppe 3)
  • Gründliche Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 4)
  • Die Beispieltätigkeiten der Entgeltgruppen 1 bis 4

4. Die Auslegung der Entgeltgruppen 5 bis 8

  • Zwei Wege führen nach Rom – die Fallgruppen 1 und 2 und die Frage: Berufsausbildung oder   Fachkenntnisse?
  • für Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung
    • Die abgeschlossene Berufsausbildung
    • Die entsprechende Tätigkeit
    • Besonders hochwertige Tätigkeiten
    • Besonders vielseitige Tätigkeiten
    • Besondere Spezialkenntnisse
    • Maß an Verantwortung
  • als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung
    • Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
    • selbständige Leistungen
    • Gründliche, umfassende Fachkenntnisse
  • Die Beispieltätigkeiten der Entgeltgruppen 5 bis 8

5. Die Auslegung der Entgeltgruppen 9 bis 15

  • Studium oder nicht Studium?
  • Die Anforderungen der Entgeltgruppe 9 und 11 im Vergleich und…
  • …die Berücksichtigung der neuen Hochschullandschaft – Bachelor/Master
  • Die entsprechende Tätigkeit
  • Die besondere Schwierigkeit und Bedeutung
  • Das Maß der Verantwortung
  • Die Spitzenposition der Entgeltordnung (Entgeltgruppe 15)
  • Die Beispieltätigkeiten der Entgeltgruppen 9 bis 11

6. Höher- und Herabgruppierung

B. Die Stellenbeschreibung im Überblick

  • Begriffsbestimmung
  • Der Aufbau der tarifkonformen Stellenbeschreibung im Überblick        

C. Rechte des Personal-/Betriebsrates

D. Weitere Themenwünsche der Teilnehmer/innen

 

Termin:

Auf Anfrage